Praxis und Corona-Virus
Meine Praxis ist geöffnet.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sagt:
„Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich.
Bitte kommen Sie nicht in die Praxis
- wenn Sie gerade einen positiven Corona-Test erhalten haben
- wenn Sie in Quarantäne sind
- wenn eine Atemwegsinfektion vorliegt.
Die Charité in Berlin hat einen Fragenkatalog zum Thema Covid-19 erstellt. Wenn Ihre Atemwegserkrankung als harmlose Erkältung eingestuft wird, können Sie gerne einen Telefontermin buchen.
Für Heilpraktiker herrscht allerdings Behandlungsverbot bezüglich Covid-19.
Vorsichtsmaßnahmen in der Praxis
- Die Zeitfenster für alle Termine habe ich um 15 Minuten verlängert. Damit Sie möglichst nicht warten müssen und ich Zeit genug habe für Reinigen, Desinfizieren, Lüften.
- Wenn der Patient vor Ihnen ausnahmsweise noch da ist, warten Sie draußen oder in Ihrem Auto, bis er oder sie die Praxis verlassen hat.
- Desinfektionsmittel für Patienten steht zur Verfügung
- Termine und Besprechungen, die keine direkte Behandlung am Körper erfordern, können übers Telefon erledigt werden.